Gemäß neuer Rechtsvorschrift VO 197 vom 3. Juli 2020 ist Klettern im Kletterturm erst möglich, wenn vom Betreiber ein COVID-19 Präventionskonzept zur Minimierung des Infektrisikos vorliegt. Wir arbeiten daran und geben hier ehest die weitere Vorgangsweise zur Öffnung der Kletterfläche bekannt.
Danke für eure Geduld und euer Verständnis! Euer Kuchler AV Team Kommentare sind geschlossen.
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Januar 2023
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